Pressemitteilung: Mieter decken Fehler im Bauantrag auf

Protest gegen teure Modernisierung in Berlin-Schöneberg: Mieter decken Fehler im Bauantrag auf

Trotz fehlerhaftem Bauantrag will das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg eine umstrittene Modernisierung erlauben. Mieter haben gemeinsam mit Fachleuten zahlreiche Ungereimtheiten festgestellt. Das Bezirksamt behauptet, eine genauere Prüfung sei nicht möglich und Fehler bei Angaben des Investors spielten für die Soziale Erhaltungsverordnung keine Rolle.

Für Fassadendämmung, neue Fenster und Balkone, einen Fahrstuhl und andere Modernisierungs-maßnahmen sollen Mieter in der Schöneberger Gleditschstraße tief in die Tasche greifen. Bis zu 225 Euro mehr Miete sind für eine 70-m²-Wohnung veranschlagt. Begründet wird das teure Maßnahmenpaket mit Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV). Nach Angaben von Bauherr und Bezirksamt gibt es keine wirtschaftlichere Lösung für die Häuser aus den Jahren 1958/59.

225 Euro mehr Miete nach Modernisierung – maximal 35 Euro weniger Betriebskosten

Bei den Berechnungen zur EnEV haben jedoch die Mieter mit fachlicher Unterstützung zahlreiche Ungereimtheiten aufgedeckt. So seien die erhöhten EnEV-Anforderungswerte für Neubauten (Aufstockung der betroffenen Häuser) auch für den Bestand angesetzt worden. Außerdem dürfte die ermittelte Einsparung durch die Modernisierung zu hoch angesetzt sein. Grund dafür ist ein vereinfachtes Rechenverfahren für Nichtwohngebäude, so die Mietergemeinschaft. Damit würde die ohnehin überschaubare Energieeinsparung (21 bis 35 Euro bei 70 m²) noch geringer ausfallen und die Berechnungen des Bezirks zur Mieterhöhung wären hinfällig.

Nach einem Runden Tisch am 9. Januar auf Einladung von Entwicklungsstadträtin Sibyll Klotz hatten die Bewohner erstmals umfangreiche Unterlagen erhalten und anschließend vierzehn Tage Zeit zur Prüfung. Bis zum 23. Januar haben sie mit Unterstützung eines erfahren, diplomierten Bauphysikers ein dreißigseitiges Schreiben erstellt, das zahlreiche Fehler und andere Ungereimtheiten dokumentiert.

Bezirksamt: Fehler nicht relevant für Soziale Erhaltungsverordnung und nicht prüfbar

Die Mietergemeinschaft hatte bereits am 21. Januar eine Bürgeranfrage in der Bezirksverordnetenversammlung genutzt, um auf die Fehler aufmerksam zu machen. Das Bezirksamt gab jedoch an, die Einwände hätten keine „erhaltungsrechtliche“ Relevanz und seien daher kein Grund, die Modernisierung nicht zu genehmigen. Wie schon beim Runden Tisch, gab das Bezirksamt erneut an, dass es ohnehin nur auf Plausibilität prüfen könne und sich auf die Angaben des Investors verlassen müsse. Die Mietergemeinschaft fordert eine unabhängige Prüfung des Bauantrags und eine sozialverträgliche Lösung für jeden einzelnen Mieter.

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