Vorlage: finanzielle Härte bei Modernisierung

Da es sich bei der angekündigten Mieterhöhung nach Modernisierung nur um eine Schätzung handelt, sollten alle Mieter vorsorglich finanzielle Härte geltend machen. Wichtig ist dabei, die in der Regel kurze Frist zu beachten: bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt. Geht diese beispielsweise im März ein, ist die finanzielle Härte (ebenso wie die soziale Härte) bis Ende April geltend zu machen. Wird in der Modernisierungsankündigung nicht wie vorgeschrieben auf die finanzielle Härte hingewiesen, endet die Frist erst mit dem Beginn der Modernisierungsarbeiten.

Mieterverein fragen oder Vorlage für finanzielle Härte verwenden

Manche Mietervereine beraten nicht nur zum Thema finanzielle Härte, sondern verfassen und verschicken auch den nötigen Brief. Wer das selbst übernehmen muss, kann die folgende Vorlage verwenden. Beim Versand nicht vergessen: unbedingt per Einschreiben mit Rückschein! Wenn die Frist bald abläuft, möglichst auch vorab per Fax. Noch sicherer ist die persönliche Übergabe oder die durch einen Gerichtsvollzieher (für Details siehe zum Beispiel: „Wie versende ich mein Kündigungsschreiben?“).

>> Vorlage finanzielle Härte (PDF, 84 KB) – ggf. unzutreffendes bitte streichen
>> Vorlage finanzielle Härte (Word, 31 KB) – ggf. unzutreffendes bitte streichen

Wenn möglich, sollten Sie Belege (Kopien) beilegen. Das ist allerdings kein Muss. Im Streitfall müssen Sie dann jedoch vor Gericht Ihre Einkommensverhältnisse („Haushaltsnettoeinkommen“ – siehe Rechner) nachweisen. Wiederkehrende, aber jährlich oder vierteljährlich zu zahlende Aufwendungen sind auf einen Monat umzurechnen. Hier einige Beispiele für möglicherweise brauchbare Belege:

Einkommen

  • Gehaltsabrechnung
  • Steuerbescheid(e) (Selbständige müssen Einkommen aus drei Jahren nachweisen)
  • Rentenbescheid/Witwenrentenbescheid
  • Invalidenrente, Waisen-/Halbwaisenrente usw.
  • Unterhaltsnachweis (z. B. Hartz IV, Grundsicherung, Bafög)
  • Elterngeld/Kindergeld
  • alle weiteren Einkünfte (Zinsen, Miete etc.)


Ausgaben

  • private Altersvorsorge/Beiträge zu Lebens- und Sterbeversicherungen
  • Arztkosten, soweit sie nicht von der Kasse übernommen werden
  • Arznei- und Heilmittel, soweit sie nicht von der Kasse übernommen werden (Brille, Stützstrümpfe, Zahnersatz usw.)
  • bei älteren/eingeschränkt mobilen Personen: Taxifahrten zum Arzt/Krankenhaus/Heilgymnastik; ggf. auch Haushaltshilfe
  • Unterhaltszahlungen/Unterhaltskosten (Kinder/Eltern/Geschwister etc., die in einem anderen/im eigenen Haushalt leben)
  • Haftpflichtversicherung
  • Krankentagegeldversicherung
  • Rechtsschutz/Mietrechtsschutz
  • Hausratversicherung
  • Rundfunkgebührenbescheid
  • Berufshaftpflicht
  • Zwangsmitgliedschaften (z. B. Kammern)
  • Berufsverbände/Gewerkschaften


Sonstiges

  • ärztliche Atteste
  • Schwerbeschädigtenausweis

 

Kommt die finanzielle Härte auch für mich in Frage? Ab welcher tatsächlichen Mieterhöhung läge auch bei mir eine finanzielle Härte vor? Finden Sie es heraus – mit dem Rechner zur finanziellen Härte bei Modernisierung.

6 Gedanken zu „Vorlage: finanzielle Härte bei Modernisierung

  1. zu thema finanzielle härte nach mieterhöhung durch modernisierung, möchte ich folgendes beitragen: vorm gericht werden nicht nur die monatlichen bzw. jährlichen einnahmen wie lohn rente sowie zinsen ausschüttungen dividenden; sonder auch die ruecklagen selbst selbst die in einer privaten rentenversicherung oder lebensversicherung auch fondvermögen zählt dazu; in wieweit der richter mit welcher schwere dies beruecksichtigt kann nicht so einfach gesagt werden, es ist wohl davon auszugehen das der restbetrag der nach der mietzahlung bleibt höher ist als bei grundsicherung oder harz 4. ALSO VERMÖGEN WERDEN MIT GERECHNET ZU DEM MIETER SEIN NACHTEIL WIEVIEL UND OB DANN DOCH NICHT ENTSCHEIDET GERICHT
    wünschte mir und allen etwas besseres gruss von ruediger

  2. Wichtige Briefe wie Härteeinwände, Kündigung oder Fristsetzung zur Mangelbeseitigung sollte man NIE mit Einschreiben Rückschein senden!

    Ein Einschreiben mit Rückschein muss vom Empfänger angenommen werden. Verweigert der Empfänger die Annahme oder holt das Schreiben nicht von der Post ab, gilt es als nicht zugestellt. Somit kann keine Frist eingehalten werden.

    Bei wichtigen Schreiben IMMER das Einwurf-Einschreiben wählen. Das quittiert der Postbote, dass er das Schreiben in den Briefkasten geworfen hat. Mit dem Einwurf in den Briefkasten ist es im Machtbereich des Empfängers und gilt damit als zugestellt. Egal ob der Empfänger sich zu dem Zeitpunkt auf der Arbeit, im Urlaub oder im Krankenhaus ist. Wenn es im Briefkasten landet, ist es zugestellt und die Fristen gewahrt.

    1. Da scheinen die Meinung dann aber weit auseinander zu gehen. :O

      Ich habe bisher noch keinen Rechtsanwalt getroffen, der das Einschreiben mit Rückschein empfiehlt. Mir haben bisher alle zum Einwurf-Einschreiben geraten. Und auch diversen Foren und Mietvereinseiten, selbst die Rat und Hilfe-Heftchen des DMB empfehlen alle eher das Einwurf-Einschreiben.
      Aber Berlin ist was Mietrecht angeht in vielerlei Hinsicht inzwischen ein Sonderfall.

      Ich gebe dir/dem Anwalt allerdings Recht, wenn er sagt, dass die persönliche Zustellung mit Zeugen oder Quittung oder die Zustellung per Gerichtsvollzieher die besten Varianten sind.

  3. Ja, da gehen de Meinungen leider wirklich weit auseinander. Der Berliner Mieterverein empfiehlt zum Beispiel immer wieder das Einschreiben mit Rückschein, aber hält es selbst nicht für perfekt. Und auch beim Boten gibt es demnach etwas zu beachten:

    „Will man per Boten zustellen, so sollte der Bote das Schreiben erst einmal zur Kenntnis genommen haben, ehe der Brief ins Kuvert kommt. Dann kann er später sowohl die Zustellung als auch den Inhalt des zugestellten Schreibens bezeugen.“
    https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0906/090606c.htm

    Am besten erscheint mir wie oben erwähnt die persönliche Zustellung oder die per Gerichtsvollzieher. Die ist auch gar nicht so teuer wie sie sich anhört. Auf https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/beendigung-der-mietzeit/ werden alle Möglichkeiten und ihr Tücken beschrieben – auch für das Einwurf-Einschreiben:

    „Leider gab es in der Vergangenheit immer wieder den Fall, dass ein Richter annahm, dass der Briefträger sich im Briefkasten geirrt und das Einschreiben versehentlich in einen falschen Briefkasten gesteckt hat.“

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